Kanzlei für
Arbeitsrecht
Sozialrecht
Wirtschaftsrecht
Arbeitsrecht
Die Kanzlei berät und vertritt ihre Mandaten umfassend sowohl im Individual- als auch Kollektivarbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören vor allem Unternehmen und Unternehmer, Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte. Diese vertreten wir überregional vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
Insbesondere bieten wir folgende Leistungen an:
- Unterstützung im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft
- Gestaltung und Anpassung von Arbeits-, Anstellungs- und Dienstverträgen für Beschäftigte, Geschäftsführer und freie Mitarbeiter
- Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
- Beratung bei Restrukturierung und anderen arbeitsrechtlichen Transaktionen
- Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und Interessenausgleichen
- Gestaltung von Vergütungsmodellen, Arbeitsordnungen und Arbeitszeitmodellen
- Beratung zur Kurzarbeit und Altersteilzeit
- Durchführung von Schulungen und Seminaren
- Prozessvertretung
Daneben beraten wir unsere Mandanten auch in sozial- und wirtschaftsrechtlichen Fragen.